Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Firma der Unternehmerin
Nicole Kohla (Click.Tierglück)
Anschrift: Mühlgasse 17, 9300 St.Veit Glan, Austria
Telefonnummer: 0677 636 900 22
E-Mail: info@click.tierglueck.at
1.2. Dienstleistungen
Click.Tierglück bietet persönliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Pferdetraining und Tierbetreuung an.
1.3. Preise
Die Preise der Dienstleitungen, sowie der Fahrtkosten werden in Euro angegeben und sind mehrwertsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
1.4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt entweder in bar am Tag der Dienstleistung oder mittels Überweisung auf das auf der Rechnung angegeben Bankkonto innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung.
1.5. Frist / Termin der Dienstleistungserbringung
Der Termin zur Erfüllung der Dienstleistung oder der erste Termin des Dienstleistungspakets findet nach Vereinbarung mit dem Kunden statt. Wir behalten uns vor, auf Grund von diversen Gegebenheiten (z. B. Krankheit, Überbuchung u. ä. ) den Termin zu verschieben. Die Nachbetreuung zu den persönlichen Terminen findet telefonisch innerhalb von max. 3 Wochen nach dem letzten vereinbarten Termin statt. Bei gebuchten Paketen werden alle Leistungen des Pakets innerhalb von 4 Monaten erbracht (außer vom Kunden ausdrücklich anders gewünscht).
Sollten Sie den vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt absagen oder zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, so gilt die Dienstleistung seitens des Auftragnehmers trotzdem als erfüllt und die bezahlte Leistungen können nicht mehr zurückerstattet werden.
1.6. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
1.7. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ein Widerrufsrecht besteht zunächst, entfällt jedoch bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer mit diesen auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen und diese in der Folge vollständig erbracht hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Click.Tierglück unter
Nicole Kohla
Mühlgasse 17, 9300 St.Veit/Glan
0677 636 900 22
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster finden Sie hier:
www.click-tierglueck.at/widerrufsformular
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
2. Tiertraining
2.1. Allgemeines
Sowohl das Hundetraining als auch das Pferdetraining findet immer in Anwesenheit des Tierbesitzers statt und wird zum Großteil auch von diesem unter theoretischer und praktischer Unterweisung der Trainerin ausgeführt. Trainingsort ist der Wohnort des Tieres oder ein gewünschter, zuvor vereinbarter Ort. Die Nachbetreuung findet online über ein vereinbartes Medium statt. Es können dafür bis zu max. 3 Wochen nach dem letzten Termin bis zu max. 3 Trainingsvideos in digitaler Form an die Auftragnehmerin geschickt werden.
Sollte die Auftragnehmerin tierschutzwidriges Verhalten des Tierbesitzers gegenüber seinem Tier feststellen oder Mängel in der Gesunderhaltung und/oder Haltung des Tieres feststellen, muss dies von ihr zur Anzeige gebracht werden.
2.2. Gesundheit des Tieres
Der/Die AuftraggeberIn bestätigt, dass das zu trainierende Tier behördlich gemeldet und haftpflichtversichert ist. Des Weiteren bestätigt diese/r, dass das Tier geimpft und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Auf Verlangen der Trainerin muss der Impfpass/Pferdepass und/oder die Haftpflichtversicherung vorgezeigt werden. Der/Die AuftraggeberIn ist außerdem verpflichtet, die Trainerin über die Läufigkeit einer Hündin, chronische und akute Erkrankungen des Tieres oder Verhaltensprobleme - wie z. B. Aggression oder Angstzustände - zu informieren.
2.3. Zahlungskonditionen
siehe 1.4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen.
Sollte der vereinbarte Termin seitens des/der AuftraggeberIn nicht eingehalten werden können, muss eine Terminabsage bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann eine bereits bezahlte Leistung nicht mehr zurückerstattet werden. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen (Notfall, Krankheit, etc.) kurzfristig abzusagen. Sollte dies der Fall sein, wird ein neuer Termin vereinbart oder auf Wunsch der bereits bezahlte Betrag zu 100% zurückerstattet.
2.4. Haftung
Eine Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, die durch das Tier oder den Tierbesitzer während des Trainings/der Betreuung entstehen, sowie für Schäden an Dritte, die durch das Tier während des Trainings/der Betreuung verursacht werden, ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit.
2.5. Trainingserfolg
Die Trainerin kann keine Garantie auf das Erreichen eines bestimmten Trainingsziels geben, da das Training immer individuell von Gesundheitszustand, Alter, Rasse, Geschlecht, sowie den jeweiligen Möglichkeiten von Tier und Tierbesitzer abhängig sind. Der/Die AuftraggeberIn wird darüber informiert, dass sich ein Trainingserfolg nur durch das Trainieren der besprochenen Hausaufgaben, die durch den Tierbesitzer selbstständig - außerhalb der Trainingsstunde - umgesetzt werden, einstellen kann.
2.6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
3. Tierbetreuung
3.1. Allgemeines
Die Betreuung eines Tieres findet auf Wunsch ohne Anwesenheit des Tierbesitzers durch die Auftragnehmerin statt. Betreuungsort ist der Wohnort des Tieres oder ein gewünschter, zuvor vereinbarter Ort. Die spezifischen Anforderungen an die Betreuung werden gesondert im Betreuungsvertrag vereinbart und geregelt.
Sollte die Auftragnehmerin tierschutzwidriges Verhalten des Tierbesitzers gegenüber seinem Tier feststellen oder Mängel in der Gesunderhaltung und/oder Haltung des Tieres feststellen, muss dies von ihr zur Anzeige gebracht werden.
3.2. Gesundheit des Tieres
Der/Die AuftraggeberIn bestätigt, dass das zu betreuende Tier behördlich gemeldet und haftpflichtversichert ist. Des Weiteren bestätigt dieser, dass das Tier geimpft und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Auf Verlangen der Betreuerin muss der Impfpass/Pferdepass und/oder die Haftpflichtversicherung vorgezeigt werden. Der/Die AuftraggeberIn ist außerdem verpflichtet, die Trainerin über die Läufigkeit einer Hündin, chronische Erkrankungen der Tieres oder Verhaltensprobleme - wie z. B. Aggression oder Angstzustände - zu informieren.
3.3. Zahlungskonditionen
siehe 1.4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen.
Sollte der Termin seitens des/der AuftraggeberIn nicht eingehalten werden können, muss eine Terminabsage bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann eine bereits bezahlte Leistung nicht mehr zurückerstattet werden. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen (Notfall, Krankheit, etc.) kurzfristig abzusagen. Sollte dies der Fall sein, wird ein neuer Termin vereinbart oder auf Wunsch der bereits bezahlte Betrag zu 100% zurückerstattet.
3.4. Haftung
Eine Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, die durch das Tier oder den Tierbesitzer während des Trainings/ der Betreuung entstehen, sowie für Schäden an Dritte, die durch das Tier verursacht werden, ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit.
3.5. Verhalten im Notfall
Sollte das zu betreuende Tier während der Betreuung entlaufen, wird das den zuständigen Behörden und Institutionen von der Auftragnehmerin gemeldet. Eventuell anfallende Kosten müssen vom Tierbesitzer getragen werden. Sollte Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres bestehen, wird der vereinbarte Tierarzt aufgesucht oder bei einem akuten Notfall der nächstgelegene Tierarzt. Die anfallenden Kosten müssen vom Tierbesitzer getragen werden. Sollte bei einem Notfall jeglicher Art weder der/die AuftraggeberIn noch der vereinbarte Notfallkontakt erreichbar sein, ist die Auftragnehmerin verpflichtet nach eigenem Ermessen zu handeln.
3.6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
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